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Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe zur Einkommensanrechnung in einer eheähnlichen Gemeinschaft

Datum: 15.12.2005

Kurzbeschreibung: 

Für eine eheähnliche Gemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 b SGB II können die äußeren Umstände des Zusammenziehens sowie die dadurch bedingte beengte Wohnsituation sprechen.

Zahlt der Mitbewohner dem Hilfebedürftigen keine Miete, deutet dies auf eine eheähnliche Gemeinschaft hin.

Ein starkes Indiz für eine eheähnliche Gemeinschaft ist zudem die beitragsfreie Mitversicherung des Mitbewohners im Rahmen einer allgemeinen Haftpflichtversicherung.

 

Urteil vom 15.12.2006, Aktenzeichen S 6 AS 2297/05

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