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Keine Entschädigung für eine Kopie des Gutachten für die Handakte des Sachverständigen

Datum: 07.01.2009

Kurzbeschreibung: 

Dem gerichtlichen Sachverständigen steht mangels Rechtsgrundlage keine Entschädigung für das Anfertigen einer Kopie seines Gutachtens für seine Handakte zu (Beschlüsse vom 18.11.2008 - S 1 SB 4290/08 KO-A - und vom 07.01.2009 - S 1 SB 5240/08 KO-A -)

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