Die Sozialgerichte sind für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts zuständig. Dazu zählen insbesondere Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, das Vertragsarztrecht und seit 1. Januar 2005 - der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit