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Aufgaben und Verfahren

Die Sozialgerichte sind für Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts zuständig. Dazu zählen insbesondere Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, des Schwerbehindertenrechts, das Vertragsarztrecht und seit 1. Januar 2005 - der Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und dem Asylbewerberleistungsgesetz.

 

Rechtsgrundlage ist das Sozialgerichtsgesetz (SGG).

 

Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit

 

Geschäftsverteilungsplan

 

 

 

 

 

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