Wenn Sie Fragen zu Ihrem Verfahren haben, bzw. Einsicht in die hier vorhandenen Akten nehmen möchten, wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Geschäftsstelle der zuständigen Kammer. Die telefonischen Kontaktdaten finden Sie oben rechts auf den gerichtlichen Schreiben.
Für die Akteneinsicht vor Ort möchten Sie vorab bitte in jedem Fall einen Termin mit der zuständigen Geschäftsstelle vereinbaren.
Die Sprechzeiten des Sozialgerichts Karlsruhe lauten wie folgt:
• Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
• Dienstag und Donnerstag von 13:00 bis 15:00 Uhr