Ab 17.07.2017 können Schriftsätze in elektronischer und rechtssicherer Form über das verschlüsselte „Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach“ (EGVP) eingereicht werden. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz einer Signaturkarte und eines Kartenlesegeräts sowie die Einrichtung eines elektronischen Postfachs über das deutschlandweite Internet-Portal des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs“. Unter der Internet-Adresse www.egvp.de kann die hierzu erforderliche Software kostenlos heruntergeladen werden. Dort finden sich auch nähere Angaben zur Bedienung des elektronischen Postfachs.
Ausführliche Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter www.ejustice-bw.de
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es hingegen nicht möglich, bei den Gerichten per "gewöhnlicher" E-Mail (z.B. an die E-Mail Adresse poststelle@sgkarlsruhe.justiz.bwl.de) direkt Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.