In Verfahren vor den Sozialgerichten sind in der Regel allenfalls die Kosten des eigenen Rechtsbeistandes zu tragen. Personen mit geringem Einkommen kann im Rahmen der Prozesskostenhilfe eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beigeordnet werden, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.
Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Ausfüllhinweise zum Prozesskostenhilfevordruck
Wenn Sie vor einer Klageerhebung die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen möchten, können Sie bei geringem Einkommen bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragten.