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Entschädigung medizinisch-technischer Untersuchungen

Datum: 07.01.2009

Kurzbeschreibung: 

Führt ein medizinischer Sachverständiger zur Erstellung seines Gutachtens technische Untersuchungen durch, die weder in der Anlage 2 zu § 10 Abs. 1 JVEG noch dem Abschnitt O der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) aufgeführt sind, sind diese Leistungen mit dem 1-fachen GOÄ-Satz zu entschädigen. In seinen Beschlüssen vom 30.12.2008 - S 1 R 5234/08 KO -A - und vom 07.01.2009 - S 1 SB 5240/08 KO-A - hat sich das Sozialgericht Karlsruhe insoweit der Rechtsprechung des Kostensenats des LSG Baden-Württemberg angeschlossen.

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