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Behindertengerechter Zugang zum Gerichtsgebäude fertig gestellt.

Datum: 17.03.2009

Kurzbeschreibung: 

Seit einer Woche verfügt das Sozialgericht Karlsruhe nach Fertigstellung einer Auffahrrampe über einen behinderten- und rollstuhlgerechten Zugang zum Gerichtsgebäude von der Marktplatzseite aus. Damit wurde nicht nur einer gesetzlichen Verpflichtung entsprochen, sondern auch der langjährigen Forderung des Gerichtspräsidenten Michael Zimmermann. Dieser hatte immer wieder auf das nicht hinnehmbare Fehlen eines solchen barrierefreien Zugangs zum Gerichtsgebäude gerade des Sozialgerichts für Menschen mit Behinderungen mit Auswirkungen auf deren Gehvermögen hingewiesen. Dieser Mangel war wiederholt auch aus Kreisen der Behindertenverbände und der behinderten Menschen selbst kritisiert worden. Mit der neuen Zugangsmöglichkeit und der bereits im Jahr 2008 vorgenommenen Verlegung des Sitzungssaals I vom ersten Obergeschoss in das Erdgeschoss des Sozialgerichts stehen hier nunmehr zwei Sitzungssäle zur Verfügung, die - wie auch die Rechtsantragsstelle im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes - für behinderte Menschen barrierefrei erreichbar sind. Eine spezielle Sensortechnik der automatischen Türöffnungsanlage gewährleistet, dass sich die Türen zum Gerichtsgebäude erst dann schließen, wenn z.B. ein Rollstuhlfahrer den Türbereich vollständig verlassen hat. Präsident des Sozialgerichts Zimmermann dankt allen Gerichtsangehörigen und Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der beteiligten Behörden (Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Stadt Karlsruhe, Regierungspräsidium Karlsruhe), die an der Umsetzung des Konzepts und der auch optisch gelungenen Neugestaltung des Zugangs mitgewirkt haben.

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