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Erstattungsanspruch des Sozialamts gegen den Erben eines Sozialhilfeempfängers

Datum: 27.08.2009

Kurzbeschreibung: 

Der Erbe eines Sozialhilfeempfängers ist unter bestimmten Voraussetzungen dem Sozialamt zur Erstattung der Hilfeaufwendungen für den Erblasser verpflichtet, auch wenn die Hilfe zu Lebzeiten des Sozialhilfeempfängers ohne Berücksichtigung von dessen Vermögen erbracht worden ist. Insoweit handelt es sich um einen selbständigen Erstattungsanspruch des Sozialamts gegen den Erben, der nicht von einem originären Anspruch gegen den verstorbenen Hilfeempfänger abhängt. Die Verpflichtung des Erben zum Kostenersatz stellt deshalb eine sogenannte Erbfallschuld dar (Urteil der 1. Kammer vom 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09 -).

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