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Kein Arbeitslosengeld II bei ungenehmigtem Aufenthalt im Ausland

Datum: 06.02.2008

Kurzbeschreibung: 

Mit Gerichtsbescheid vom 6. Februar 2008 hat die 7. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe festgestellt, dass ein mehr als sechswöchiger Aufenthalt im ortsfernen Ausland den Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfallen lässt. Im entschiedenen Fall war der Kläger, der Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) bezieht, ohne vorherige Absprache mit der Behörde für 7 Wochen zu seiner erkrankten Ehefrau nach Weißrussland verreist. Das für die Zeit der nicht genehmigten Ortsabwesenheit bewilligte Arbeitslosengeld II habe die Behörde zu Recht zurückgefordert, so die 7. Kammer, da die Erkrankung der Ehefrau nicht lebensbedrohend gewesen sei und der Kläger hätte wissen müssen, das sein Leistungsanspruch entfalle. Eine nachträgliche Genehmigung sei schon wegen der Dauer der Ortsabwesenheit von mehr als sechs Wochen ausgeschlossen. Das Gericht bestätigte auch die Rückforderung der Leistungen für die Zeit zwischen der Rückkehr des Klägers aus dem Ausland und seiner Rückmeldung bei der Behörde, da die Wirkung des ursprünglichen Leistungsantrags wegen der längeren Ortsabwesenheit weggefallen war. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach einer solchen längeren Ortsabwesenheit bedürfe eines erneuten Antrags (Gerichtsbescheid vom 6.2.2008 - S 7 AS 4737/07).

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