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Kinderbetreuungskosten mindern nicht das beim Alg II anzurechnende Einkommen

Datum: 15.04.2008

Kurzbeschreibung: 

Kinderbetreuungskosten sind nicht nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 SGB II vom anzurechnenden Einkommen abzusetzen. Denn hinsichtlich dieser Kosten, so die 7. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe in einem Urteil vom 15.4.2008, ist allein die Sondervorschrift des § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB II anzuwenden, wonach der kommunale Träger Kinderbetreuungskosten gewähren kann, wenn diese zur Eingliederung in Arbeit notwendig sind. Eine Eingliederung in Arbeit ist allerdings nicht nur dann notwendig, wenn der Hilfebedürftige arbeitslos im Sinne des SGB III ist, sondern auch, wenn er seinen Arbeitsplatz erhalten oder seine Arbeitszeit erhöhen will und damit seine Hilfebedürftigkeit reduziert (Az.: S 7 AS 892/06, rechtskräftig).

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