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Nachträgliche Beitragsänderung zu Ungunsten des Unternehmers durch Unfallversicherungsträger
Datum: 28.10.2008
Kurzbeschreibung:
Die nachträgliche Änderung der Festsetzung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung zu Ungunsten des Unternehmers durch den Unfallversicherungsträger erfordert die Ausübung von Ermessen, wie sich bereits aus dem Wortlaut („ …darf … aufgehoben werden…“) der maßgebenden Gesetzesbestimmung ergibt. Ist sich der Unfallversicherungsträger des ihm gesetzlich eingeräumten Ermessens nicht bewusst und übt er deshalb sein Ermessen nicht aus, ist der Änderungsbescheid schon deshalb rechtswidrig und durch das angegangene Sozialgericht aufzuheben. Die 1. Kammer des Sozialgerichtsgerichts Karlsruhe schloss sich in ihrem Urteil vom 28.10.2008 (S 1 U 880/08) der Rechtsprechung zahlreicher Landessozialgerichte und der überwiegenden Meinung in der unfallversicherungsrechtliche Literatur zu dieser Frage an.