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Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe zum Versicherungsschutz beim Wegeunfall

Datum: 26.07.2006

Kurzbeschreibung: 

Mit Entscheidung vom 26. Juli 2006 verurteilte die 8. Kammer einen Unfallversicherungsträger zur Anerkennung eines Motorradunfalls als versicherten Wegeunfall. Der in Schichtarbeit tätige Kläger war auf dem Weg von der Arbeit zum Haus seiner Eltern verunglückt. Der Auffassung der Beklagten, der Kläger sei nur auf dem Weg zu der mit seiner Freundin und deren gemeinsamen Kind bewohnten Wohnung versichert, nicht aber auf dem Weg zum Haus seiner Eltern, wo er regelmäßig nach seiner Spätschicht übernachtete, folgte das Gericht nicht. Als „Wegeunfall“ versichert sei eine bei der Arbeitsstelle begonnene Fahrt auch dann, wenn deren Endpunkt die regelmäßig - im wöchentlichen Wechsel mit der zusammen mit Lebensgefährtin und gemeinsamem Kind bewohnten Wohnung - zu Übernachtungszwecken genutzte Wohnung im elterlichen Haus darstellt, sofern die Nutzung regelmäßig und vorrangig zu Wohn- und Übernachtungszwecken erfolgt und nicht Besuchszwecke oder sonstige eigenwirtschaftliche Zwecke im Vordergrund des Aufenthalts stehen.

Urteil vom 26.7.2006 - S 8 U 748/06 (nicht rechtskräftig)

 

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