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Jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe

Datum: 09.08.2006

Kurzbeschreibung: 

In der heutigen Jahrespressekonferenz stellten Präsident des Sozialgerichts Michael Zimmermann und Pressereferent Volker Batzke Medienvertretern die Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe vor. Im Vordergrund standen dabei die neuesten Entwicklungen bei der Sozialhilfe und dem Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV-Regelungen). In diesem Bereich verzeichnete das Sozialgericht Karlsruhe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum in der 1. Jahreshälfte 2006 eine Zunahme der neuen Klagen von 222 auf 387 Verfahren (+ 74%) und der Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz von 47 auf 155 Verfahren. Darüber hinaus verdoppelte sich die Zahl der neuen Klagen im Sozialen Entschädigungsrecht (Schwerbehindertenrecht und Versorgungsrecht), was das Sozialgericht darauf zurückführt, dass die Versorgungsverwaltung - durch ihre Eingliederung in die allgemeine Landesverwaltung bedingte - Bearbeitungsrückstände nun verstärkt abbaut.

Insgesamt gingen beim Sozialgericht Karlsruhe vom 1.1. bis 30.6.2006 im Vergleich zum Vorjahr 407 Klagen mehr ein als im Vorjahreszeitraum (+ 21%). Als Folge befürchtet Präsident Michael Zimmermann eine Verzögerung der anhängigen Verfahren, weil die erhebliche Mehrbelastung des Gerichts auf Dauer mit den vorhandenen personellen Mitteln nicht mehr zu bewältigen sei. Derzeit werden noch nahezu 2/3 aller Klagen in weniger als einem Jahr erledigt.

Schwerpunkte der Tätigkeit des Sozialgerichts, so Pressereferent Volker Batzke, seien nach wie vor Streitigkeiten im Rentenversicherungsrecht (v.a. um Erwerbsminderungsrenten) und im Sozialen Entschädigungsrecht (v.a. um Anerkennung von Schwerbehinderungen und Merkzeichen) mit jeweils nahezu 25% aller Klagen. Im Bereich des Alg II (13,26% der Klagezugänge) werde hauptsächlich um die Höhe der vom Verwaltungsträger zu übernehmenden Mietkosten gestritten, um die Anrechnung von Einkommen des mit dem Antragsteller in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Partners oder um die Anerkennung von gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehenen Sonderbedarfen. Durchschnittlich sind 35,1 % aller Klagen beim Sozialgericht Karlsruhe ganz oder zumindest teilweise erfolgreich für die Kläger. Einzelne Entscheidungen veröffentlicht das Sozialgericht auf seiner Internetseite www.sozialgericht-karlsruhe.de.

 

 

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