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Bewilligung von Prozesskostenhilfe nur bei ordnungsgemäßen Angaben zu den Einkommensverhältnissen
Datum: 16.10.2006
Kurzbeschreibung:
Beantragt ein Kläger Prozesskostenhilfe, reicht aber den Vordruck über die Einkommensverhältnisse nur unvollständig oder unrichtig ausgefüllt beim Gericht ein, ist der Antrag abzulehnen, ohne dass es einer Nachfrist bedarf. Gestützt auf diesen Grundsatz hat die 4. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe mit Beschluss vom 16.10.2006 den Antrag eines Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts abgelehnt, weil die für die Bewilligung möglicherweise maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehefrau nicht angegeben und hierzu auch keine Belege beigefügt waren. Da das Formular auch im Übrigen lückenhaft war und der Kläger daher nicht davon ausgehen durfte, dass er alle wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe dargetan habe, sah die Kammer keine Veranlassung, auf die Vorlage von Belegen hinzuwirken.
Beschluss vom 16.10.2006 - S 4 R 3657/06 PKH-A (noch nicht rechtskräftig)