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Schmerzensgeld und die Erträge daraus bleiben bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen regelmäßig anrechnungsfrei. Zum Nachweis von Vermögen aus Schmerzensgeld bei gemischter Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung.

Datum: 27.01.2010

Kurzbeschreibung: