Schmerzensgeld und die Erträge daraus bleiben bei der Berechnung von Sozialhilfeleistungen regelmäßig anrechnungsfrei. Zum Nachweis von Vermögen aus Schmerzensgeld bei gemischter Schmerzensgeld- und Schadenersatzzahlung.
Datum: 27.01.2010
Kurzbeschreibung:
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