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Mobilitätshilfe vor Aufnahme der geförderten Beschäftigung zu beantragen
Datum: 26.01.2010
Kurzbeschreibung:
Die 15. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat die Klage eines Alg II-Beziehers auf Gewährung einer Fahrtkostenbeihilfe für die Aufnahme einer Beschäftigung abgelehnt, weil sie eine Notwendigkeit dieser Hilfe nicht für erwiesen gehalten hat. Unter Berücksichtigung der ab 2009 ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sei der Begriff der „Notwendigkeit“ einer Mobilitätshilfe eng in dem Sinne zu verstehen, dass ihre Bewilligung maßgebend für die Aufnahme der Beschäftigung sein müsse. Hiervon könne nicht ausgegangen werden, wenn - wie im Fall des Klägers - ein Antrag auf die Hilfe erst nach der Beschäftigungsaufnahme nachgewiesen ist und die Beschäftigungsaufnahme auch ohne diese Leistung tatsächlich erfolgt ist (Urteil vom 26.01.2010, S 15 AS 806/09, nicht rechtskräftig).