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Kein Versicherungsschutz für Bringen der Ehefrau zum Arbeitsplatz während einer Arbeitspause

Datum: 10.03.2010

Kurzbeschreibung: 

Die 15. Kammer hat durch Urteil ohne mündliche Verhandlung am 10.03.2010 die Klage eines Arbeitnehmers auf Feststellung eines Arbeitsunfalls abgewiesen. Der Kläger war mit dem Auto verunglückt, als er mit Genehmigung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit den Betrieb verließ, um seine Ehefrau ca. 5 km entfernt von zu Hause abzuholen und zur Arbeit bei demselben Arbeitgeber zu bringen. Die Fahrt habe weit überwiegend im Eigeninteresse des Klägers gestanden und sei damit nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen. Der erforderliche sachliche Zusammenhang der Fahrt mit der versicherten betrieblichen Tätigkeit bestehe auch nicht allein deswegen, weil der Arbeitgeber die Fahrt genehmigt habe. Vielmehr sei es allein Sache des Arbeitnehmers, wie er zum Arbeitsplatz gelange (S 15 U 3408/08, noch nicht rechtskräftig).

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