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Pressemitteilung des Sozialgerichts Karlsruhe
Datum: 15.04.2011
Kurzbeschreibung:
Jährliche Pressekonferenz des Sozialgerichts Karlsruhe vom 15.04.2011.
In der heutigen Jahrespressekonferenz berichteten der Präsident des Sozialgerichts Karlsruhe Michael Zimmermann zusammen mit dem Vizepräsidenten Franz-Wilhelm Dollinger, Pressereferentin Yvonne Groß und Richter am Sozialgericht Volker Batzke Vertretern von Presse und Verbänden über die Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe im Jahr 2010.
Nachdem im letzten Jahr der Eingang von Rechtsstreitigkeiten gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken war, wurden im Jahr 2010 wiederum deutlich mehr Klagen und einstweilige Rechtsschutzanträge gegenüber dem Vorjahr beim Sozialgericht Karlsruhe eingereicht. Insgesamt gingen im Jahr 2010 beim Sozialgericht Karlsruhe 5.480 Verfahren ein, was einen Zuwachs um rund 3 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Einen erheblichen Anteil hiervon machten mit ca. 25 % aller Klageeingänge wiederum die Verfahren wegen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes („Arbeitslosengeld II“) aus.
Aufgrund des Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialgerichts Karlsruhe konnten im Jahr 2010 insgesamt 5.402 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren erledigt werden. Obwohl in den vergangenen Jahren dem Gericht aufgrund der hohen Arbeitsbelastung weitere Richterstellen zugewiesen worden waren, fehlen dem Sozialgericht Karlsruhe nach einer vom Land Baden-Württemberg mitgetragenen Studie (Pebb§y) immer noch 1,4 Richterstellen. Überdies ist aufgrund der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen und der Leistungen für Kinder vom 09.02.2010 und der daraufhin ergangene rückwirkende Neuregelung zum 01.01.2011 nach Einschätzung des Präsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe, Michael Zimmermann, in Zukunft ein weiterer Anstieg der Verfahren auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu erwarten. Die derzeit bestehende durchschnittliche Verfahrensdauer von 12,6 Monaten wird ohne weitere personelle Unterstützung, die im Übrigen auch im nichtrichterlichen Bereich benötigt wird, daher kaum zu senken sein.
Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit des Sozialgerichts Karlsruhe sind neben Streitigkeiten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende Verfahren im Rentenversicherungsrecht, Sozialen Entschädigungsrecht, im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung und im Arbeitsförderungsrecht.
Im Jahr 2010 waren rund 37 % aller Klagen beim Sozialgericht Karlsruhe ganz oder zumindest teilweise erfolgreich für die Kläger. Einige Entscheidungen können im Internet über www.sozialgerichtsbarkeit.de abgerufen werden. Des Weiteren veröffentlicht das Sozialgericht Karlsruhe Pressemitteilungen zu einzelnen Entscheidungen auf seiner Internetseite: „www.sozialgericht-karlsruhe.de“.