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Kein Mehrbedarf für Arbeitslosengeld II Bezieher für kostenaufwendige Ernährung bei Lactoseintoleranz. Probiotische Nahrungsergänzungsmittel nicht mehrbedarfsfähig bei Arbeitslosengeld II Bezug.
Datum: 31.03.2011
Kurzbeschreibung:
Die 48jährige Klägerin, eine Raucherin, die laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) bezog, machte einen aus medizinischen Gründen bedingten monatlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung geltend. Sie litt an einer Gleichgewichtsstörung der Darmflora, Gastroenteritis bei nachgewiesener Lactoseintoleranz (Milchzuckerunverträglichkeit). Der Mehrbedarf mache den Einkauf teurer Schonkost und von probiotischen Nahrungsergänzungsmitteln erforderlich.
Das Sozialgericht hat die gegen den Ablehnungs- und Widerspruchsbescheid des Jobcenters gerichtete Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt: Die Lactoseintoleranz rechtfertige nicht die Gewährung eines krankheitsbedingten Ernährungsmehrbedarfs. Für Erkrankungen, die nach dem allgemein anerkannten Stand der Humanmedizin keiner spezifischen Diät, sondern einer sogenannten „Vollkost“ bedürfen, werde von Medizinern und Ernährungswissenschaftlern ein Mehrbedarf regelmäßig verneint. Ausgenommen hiervon seien nur verzehrende Erkrankungen, die mit gestörter Nährstoffaufnahme oder Nährstoffernährung einhergehen. Beispielsweise aufgezählt werden in diesem Zusammenhang fortschreitende oder fortgeschrittene Krebsleiden, HIV- und Aids-Erkrankungen, Erkrankungen an Multipler Sklerose sowie schwere Verläufe entzündlicher Darmerkrankungen, wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Mit solchen regelmäßig schweren Krankheitsbildern sei eine bloße Lactoseintoleranz nicht vergleichbar. Bei der Lactoseintoleranz handele es sich um eine weit verbreitete Lebensmittelunverträglichkeit. In Deutschland litten schätzungsweise 15 v.H. der Bevölkerung an einer Laktoseintoleranz. Der Milchzuckerunverträglichkeit könne durch die Vermeidung von lactosehaltiger Kost begegnet werden. Lactosefreie Kost für Erwachsene sei tatsächlich auch keineswegs kostenaufwändiger als lactosehaltige Nahrung. Der Klägerin sei deshalb ein Ausweichen auf die in vielen Discountern inzwischen angebotene kostengünstige lactosefreie Kost und insbesondere auch auf sojabasierte Produkte zuzumuten.
Ebenso wenig seien probiotische Nahrungsergänzungsmittel mehrbedarfsfähig. Bei ihnen handele es sich nicht Nahrungsmittel im Sinn des Gesetzes, so dass Kosten dafür im Einzelfall allenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstatten seien. S 4 AS 2626/09, Urteil vom 31.03.2011, nicht rechtskräftig