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Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Karlsruhe und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten am 06.07.2011

Datum: 06.07.2011

Kurzbeschreibung: 

Durch eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung am 06.07.2011 mit den Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Karlsruhe sowie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die im Gerichtsbezirk Karlsruhe vorwiegend im Bereich des Sozialrechts tätig sind, wurden die auf Initiative des Sozialgerichts Karlsruhe regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch zwischen Gericht und  Verfahrensbeteiligten fortgeführt.

Bereits in den vergangenen Jahren fanden Arbeitstreffen zwischen dem Sozialgericht Karlsruhe und mit der Klagesachbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Karlsruhe, der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg statt. Auf Initiative des Präsidenten des Sozialgerichts Karlsruhe, Herrn Zimmermann, stand nunmehr am 06.07.2011 der Erfahrungsaustausch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Vertreter der Klägerseite auf dem Programm.

Ziel der Veranstaltung war es, den Beteiligten die sich aufgrund der mit der verschiedenen Rollenverteilung zusammenhängenden unterschiedlichen Aufgabenwahrnehmung des Gerichts und der klägerischen Bevollmächtigten im sozialgerichtlichen Verfahren jeweils ergebenden Zielrichtungen bei der Verfahrensführung aufzuzeigen. Des Weiteren sollte durch die Möglichkeit des gegenseitigen Austauschs der Verfahrensablauf vor dem Sozialgericht Karlsruhe für alle Verfahrensbeteiligten gewinnbringend weiter optimiert werden. Hierzu fand nach verschiedenen Impulsreferaten zu den wichtigsten Themenbereichen des sozialgerichtlichen Verfahrens jeweils eine rege Diskussion  zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung statt. Dabei legten die Beteiligten die aus ihrer Sicht verbesserungswürdigen Gesichtspunkte dar und erarbeiteten gemeinsam Lösungsmöglichkeiten.

Insgesamt gewährte die gelungene Veranstaltung allen Beteiligten einen interessanten Einblick in die Arbeitsweise der jeweils anderen Seite und ermöglichte durch die erfolgreiche Diskussionsrunde mit einer Vielzahl von Anregungen eine weitere Verbesserung der Arbeitsabläufe vor Gericht mit dem Ziel einer effektiven Rechtsschutzgewährung.

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