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Berücksichtigung auch des Einkommens des nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners des Hilfesuchenden vor Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln
Datum: 22.07.2011
Kurzbeschreibung:
Der Kläger begehrte vom beklagten Sozialhilfeträger die Übernahme der Kosten für die Bestattung der verstorbenen Hilfeempfängerin, seiner Schwester. Der Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, der Kläger sei nicht bedürftig. Denn er könne die notwendigen Beerdigungskosten in vollem Umfang aus dem (den Vermögensfreibetrag übersteigenden) Vermögen seiner nicht getrennt lebenden Ehefrau begleichen. Im Klageverfahren hat der Kläger im Wesentlichen geltend gemacht, seine Ehefrau sei zur Bestattung der verstorbenen Hilfeempfängerin, ihrer Schwägerin, nicht verpflichtet, weshalb ihr Vermögen nicht berücksichtigt werden dürfe.
Die 1. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat in Bestätigung ihrer Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28.06.2007 - S 1 SO 1604/07 -