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Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung von Richterinnen und Richtern des Sozialgerichts Karlsruhe mit den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg

Datum: 11.01.2012

Kurzbeschreibung: 

Am 11.01.2012 fanden die regelmäßig auf Initiative des Sozialgerichts Karlsruhe stattfindenden Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten ihre Fortsetzung. Nachdem in der Vergangenheit bereits Arbeitstreffen zwischen dem Sozialgericht Karlsruhe und mit der Klagesachbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Agentur für Arbeit Karlsruhe, der ARGE Jobcenter Stadt Karlsruhe und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg sowie mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als Vertreter der Klägerseite stattgefunden hatten, sollte nunmehr ein gegenseitiger Austausch zwischen den Gutachterinnen und Gutachtern des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg (MDK), Bereich „Allgemeine Sozialmedizin“ und den, das Sachgebiet „Krankenversicherungsrecht“ bearbeitenden Richterinnen und Richtern zur Qualitätssicherung und weiteren Verbesserung der Arbeit des Sozialgerichts Karlsruhe beitragen.

Im Rahmen der gelungenen Veranstaltung stellten zunächst die Gutachterinnen und Gutachter des MDK ihre Arbeit vor. Aufgabe des MDK im Bereich „Allgemeine Sozialmedizin“ ist es, die medizinischen Fragestellungen der gesetzlichen Krankenkassen, die sich bei der Bearbeitung von Leistungsangelegenheiten im Antrags- und Widerspruchsverfahren stellen, zu beantworten, damit diese eine Entscheidung treffen können. Hierzu gehören u.a. sämtliche Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zu ambulanten und stationären Reha- und Vorsorgemaßnahmen, Mutter/Vater-Kind-Maßnahmen, Fahrtkosten, Funktionstraining und Rehasport, zu neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Arzneimitteln, Heilmitteln, Hilfsmitteln und Behandlungsfehlern.

Im Klageverfahren werden die vom MDK erarbeiteten Stellungnahmen und Gutachten neben den weiteren Erkenntnismöglichkeiten des Gerichts einer kritischen Prüfung unterzogen und tragen damit ebenfalls zur Entscheidungsfindung durch das Gericht bei. Den teilnehmenden Richterinnen und Richtern war es aus diesem Grund ein Anliegen, den Gutachterinnen und Gutachtern des MDK aufzuzeigen, welche Anforderungen aus ihrer Sicht an ein sozialmedizinisches Gutachten zu stellen sind, damit es im Gerichtsverfahren verwertet werden kann. Es entwickelte sich eine rege Diskussion zwischen den Teilnehmern der Veranstaltung, in deren Verlauf die Beteiligten wichtige Anregungen zur Verbesserung ihrer eigenen Arbeit erhielten.

Insgesamt konnte damit auch diese Veranstaltung wieder zur Optimierung der Arbeitsabläufe vor Gericht mit dem Ziel einer effektiven Rechtsschutzgewährung beitragen.   

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