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Schulung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter

Datum: 22.12.2015

Kurzbeschreibung:  

Am 26.11.2015 und 09.12.2015 fand am Sozialgericht Karlsruhe eine Schulung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter statt. An den beiden Tagen referierten sechs Kammervorsitzende des Sozialgerichts über aktuelle Rechtsprechung in verschiedenen Rechtsgebieten und beantworteten die Fragen der insgesamt 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In seiner Begrüßung dankte der Präsident des Sozialgerichts Herr Zimmermann den ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für deren Engagement und würdigte deren Einsatzbereitschaft.

In der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden Kammern in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung über Rechtsstreitigkeiten. Jede Kammer ist dabei mit einem Berufsrichter (Kammervorsitzenden) sowie zwei ehrenamtlichen Richern besetzt. Die ehrenamtlichen Richter üben ihr Amt mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter aus. Insbesondere besitzen sie - wie der Kammervorsitzende - je ein Stimmrecht bei der Urteilsfindung. Bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und bei Gerichtsbescheiden wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit.

Am Sozialgericht Karlsruhe sind derzeit insgesamt 47 Frauen und 133 Männer zum ehrenamtlichen Richter berufen. Über die Berufung der ehrenamtlichen Richter entscheidet beim Sozialgericht Karlsruhe der Präsident aufgrund von Vorschlagslis-ten. Die Vorschlagslisten werden beispielsweise für Angelegenheiten der Gesetzli-chen Rentenversicherung aus Vertretern der Versicherten und Vertretern der Arbeit-geber aufgestellt. Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht kann nur ausüben, wer Deutscher ist und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Für ihre Tätigkeit erhal-ten die ehrenamtlichen Richter eine Aufwandsentschädigung und sind von ihren Ar-beitgebern an Sitzungstagen freizustellen.

Eine Berufung zum ehrenamtlichen Richter am Sozialgericht Karlsruhe erfolgt jährlich zum 1. Januar. Wer Interesse an der Mitwirkung in der Sozialgerichtsbarkeit hat, wendet sich bitte an den Präsidenten des Sozialgerichts, Herrn Zimmermann (Tel.: 0721/926 - 4197).



Karlsruhe, 22.12.2015



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